Eine KI-Richtlinie für den Betrieb: eine Seite genügt

Stand: 16. Oktober 2026

Die meisten Datenschutz- und Qualitätsprobleme mit KI entstehen, weil nichts vereinbart ist. Eine einseitige Richtlinie löst viele davon.

Eine beispielhafte Gliederung als Anregung, keine Rechtsberatung. Passen Sie sie an Ihren Betrieb an und lassen Sie sie bei Bedarf prüfen.

Die sechs Punkte

  1. Erlaubte Werkzeuge. Eine Liste der KI-Dienste, die im Betrieb genutzt werden dürfen, mit dem Hinweis, dass dafür ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung besteht.
  2. Tabu-Daten. Was nie in ein KI-Werkzeug eingegeben wird, zum Beispiel Gesundheitsdaten, Zugangsdaten, Personalakten oder vertrauliche Verträge, sofern nicht ausdrücklich freigegeben.
  3. Prüfpflicht. Alles, was nach außen geht oder rechtliche, medizinische oder finanzielle Wirkung hat, wird von einer Person geprüft. Die KI bereitet nur vor.
  4. Offenlegung. Wo Kundschaft mit einer KI schreibt oder spricht, wird das gesagt.
  5. Ansprechperson. Wer beantwortet Fragen, nimmt neue Werkzeuge auf und prüft Zweifelsfälle?
  6. Schulung. Neue Mitarbeitende erhalten eine kurze Einführung. Einmal im Jahr wird die Richtlinie überprüft.

Warum eine Seite reicht

Eine kurze Richtlinie wird gelesen und gelebt. Ein langes Regelwerk landet in der Schublade. Das Ziel ist, dass im Alltag niemand überlegen muss, ob etwas erlaubt ist.

Mehr zu den rechtlichen Hintergründen finden Sie unter KI und Datenschutz im Kleinbetrieb und EU AI Act für Kleinbetriebe.

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