KI und Datenschutz im Kleinbetrieb: drei Regeln, die genügen
Datenschutz ist einer der häufigsten Gründe, warum Betriebe bei KI zögern. Für den Alltag genügen drei Regeln, damit der Einsatz sauber gestartet werden kann.
Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Wie das Datenschutzrecht bei Ihnen konkret anzuwenden ist, sollte im Einzelfall geklärt werden.
Regel 1: Nur Dienste mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung
Personenbezogene Daten von Kundschaft, Patientinnen oder Mandanten dürfen nur in Dienste, mit denen ein Auftragsverarbeitungsvertrag besteht. Bevorzugt werden Anbieter mit Datenhaltung in der EU und dem Ausschluss, dass Ihre Eingaben zum Training verwendet werden. Bei Gesundheits- und Mandantendaten gelten strengere Maßstäbe.
Regel 2: Keine Schatten-KI
Wenn Mitarbeitende private KI-Konten mit Firmendaten nutzen, entsteht unbemerkt ein Datenschutzproblem. Abhilfe schafft eine kurze Liste der erlaubten Werkzeuge und der Daten, die nicht hineingehören.
Regel 3: Ein Mensch prüft
KI formuliert überzeugend, auch wenn sie falsch liegt. Ergebnisse mit rechtlicher, medizinischer oder finanzieller Wirkung werden vor der Verwendung von einer Person geprüft. Der Betrieb bleibt verantwortlich.
Wie verbreitet die Sorge ist
Unter den österreichischen Unternehmen, die KI erwägen, nennen 11 % Datenschutzbedenken und 11 % rechtliche Unklarheiten als Hürde. Am häufigsten wird fehlende Expertise genannt (15 %). Quelle: Statistik Austria 2025, wiedergegeben von vol.at.
Praktische Hilfe für die Umsetzung bietet die KI-Richtlinie auf einer Seite.
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