EU AI Act für Kleinbetriebe: Was seit dem 2. August 2026 gilt
Der EU AI Act betrifft auch kleine Betriebe, die KI einsetzen. Für den Alltag sind vor allem zwei Punkte wichtig: die Offenlegung gegenüber Kundschaft und die KI-Kompetenz der Mitarbeitenden.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die Fristen beruhen auf der unten genannten Übersicht (Stand 4. August 2026) und können sich ändern.
Die wichtigsten Termine
| Regelung | Stand |
|---|---|
| Transparenzpflichten (Art. 50) | gelten unverändert ab 2. August 2026 |
| Maschinenlesbare Kennzeichnung bei generativen Systemen, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren | Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026 |
| Hochrisiko-Pflichten (Anhang III) | verschoben auf 2. Dezember 2027 |
| Hochrisiko-Pflichten (Anhang I) | verschoben auf 2. August 2028 |
| KI-Kompetenz (Art. 4) | nicht verschoben, inhaltlich verschärft: vom „Sicherstellen“ zum „Fördern“ |
Was das im Betrieb heißt
- Offenlegen: Wer Kundschaft mit einem Chatbot oder Sprachassistenten antworten lässt, muss deutlich machen, dass sie mit einer Maschine kommuniziert.
- Kompetenz aufbauen: Mitarbeitende, die KI nutzen, sollten eine kurze Einführung bekommen: was die Werkzeuge können, wo sie irren, welche Daten tabu sind.
- Überblick behalten: Eine Liste der eingesetzten KI-Werkzeuge hilft, offene Punkte zu erkennen.
Zur Einordnung
Für die meisten Alltagsanwendungen im Kleinbetrieb, etwa Textentwürfe, Terminorganisation oder Belege auslesen, gelten die Hochrisiko-Pflichten nicht. Ob ein konkretes Vorhaben darunter fällt, sollte vor dem Start geprüft werden.
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