EU AI Act für Kleinbetriebe: Was seit dem 2. August 2026 gilt

Stand: 16. Oktober 2026

Der EU AI Act betrifft auch kleine Betriebe, die KI einsetzen. Für den Alltag sind vor allem zwei Punkte wichtig: die Offenlegung gegenüber Kundschaft und die KI-Kompetenz der Mitarbeitenden.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die Fristen beruhen auf der unten genannten Übersicht (Stand 4. August 2026) und können sich ändern.

Die wichtigsten Termine

RegelungStand
Transparenzpflichten (Art. 50)gelten unverändert ab 2. August 2026
Maschinenlesbare Kennzeichnung bei generativen Systemen, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt warenÜbergangsfrist bis 2. Dezember 2026
Hochrisiko-Pflichten (Anhang III)verschoben auf 2. Dezember 2027
Hochrisiko-Pflichten (Anhang I)verschoben auf 2. August 2028
KI-Kompetenz (Art. 4)nicht verschoben, inhaltlich verschärft: vom „Sicherstellen“ zum „Fördern“

Was das im Betrieb heißt

Zur Einordnung

Für die meisten Alltagsanwendungen im Kleinbetrieb, etwa Textentwürfe, Terminorganisation oder Belege auslesen, gelten die Hochrisiko-Pflichten nicht. Ob ein konkretes Vorhaben darunter fällt, sollte vor dem Start geprüft werden.

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